Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Rahmen der Ausgleichsansprüche des § 24 Abs. 2 BBodSchG und des § 9 Abs. 2 USchadGE
Zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie hat das BMU den Entwurf eines entsprechenden Umsetzungsgesetzes mit Datum von 04.03.2005 vorgelegt. Art. 1 des Entwurfes enthält das neue Umweltschadensgesetz (USchadGE). § 9 Abs. 2 USchadGE beinhaltet einen Ausgleichsanspruch zwischen Verursachern, der § 24 Abs. 2 BBodSchG nachempfunden ist. Der Verfasser beleuchtet die zu Problemen des Bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs von Literatur und Rechtsprechung getroffenen Feststellungen und Überprüft ihre Übertragbarkeit auf die Vorschrift des § 9 Abs. 2 USchadGE