Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Rahmen der Ausgleichsansprüche des § 24 Abs. 2 BBodSchG und des § 9 Abs. 2 USchadGE
In Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie hat das Bundesumweltministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der genannten EG-Richtlinie mit Datum vom 04. 03. 2005 vorgelegt. Das Gesetz beinhaltet in Art. 1 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, kurz Umweltschadensgesetz – USchadG. Die umweltrechtliche Literatur diskutiert den Entwurf des USchadG (USchadGE) derzeit sowohl in seiner Vollständigkeit als auch in einzelnen Teilbereichen. In diese aktuelle Diskussion möchte sich der vorliegende Beitrag einreihen und eine eingehende Betrachtung des in § 9 Abs. 2 USchadGE vorgesehenen Ausgleichsanspruchs zwischen mehreren Verursachern liefern. Dies kann am Besten durch einen Vergleich mit dem bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG erfolgen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "altlasten spektrum" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "altlasten spektrum" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.