In Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie hat das Bundesumweltministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der genannten EG-Richtlinie mit Datum vom 04. 03. 2005 vorgelegt. Das Gesetz beinhaltet in Art. 1 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, kurz Umweltschadensgesetz – USchadG. Die umweltrechtliche Literatur diskutiert den Entwurf des USchadG (USchadGE) derzeit sowohl in seiner Vollständigkeit als auch in einzelnen Teilbereichen. In diese aktuelle Diskussion möchte sich der vorliegende Beitrag einreihen und eine eingehende Betrachtung des in § 9 Abs. 2 USchadGE vorgesehenen Ausgleichsanspruchs zwischen mehreren Verursachern liefern. Dies kann am Besten durch einen Vergleich mit dem bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG erfolgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2006.01.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 5 - 8
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: