Vorgehen bei der Amtsermittlung altlastverdächtiger Flächen
Im Rahmen der Flächenentwicklung kontaminierter Standorte spielt nach dem ersten Schritt (Erfassung altlastverdächtiger Flächen) der Altlastenbearbeitung die Amtsermittlung nach § 9 Abs. 1 BBodSchG eine wichtige Rolle. Hierbei muss sowohl die Finanzierung, die Reihenfolge der Abarbeitungen als auch der Untersuchungsumfang in Betracht gezogen werden. Da gegenüber der bisherigen Vorgehensweise in Baden-Württemberg das BBodSchG und die entsprechenden Verordnung zu neuen rechtlichen und teilweise modifizierten fachlichen Rahmenbedingungen geführt haben, wurde die Handlungsempfehlung "Die Amtsermittlung bei altlastverdächtigen Flächen" als Hinweispapier für den Verwaltungsvollzug erstellt. Diese Empfehlung richtet sich an die zuständigen Behörden sowie an die mit der Untersuchung betrauten Ingenieurbüros und chemischen Laboratorien.
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