DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2025.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-14 |
In Deutschland werden zunehmend mehr Standorte bekannt, auf denen Belastungen mit poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) vorliegen. Die Schadensherde liegen in der Regel in der ungesättigten Bodenzone. Die Sanierung der ungesättigten belasteten Böden ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf einen Aushub mit nachfolgender Deponierung, Bodenwäsche oder thermischer Verwertung bei hohen Temperaturen beschränkt. Eine Alternative könnte die Immobilisierung der PFAS in ungesättigten Böden bieten. Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) wurde daher die Möglichkeit einer Ex-situ-Immobilisierung zur anschließenden Ablagerung des kontaminierten Bodens auf Deponien geprüft.
Künftig wird es gerade bei großen und/oder (umwelt-)politisch umstrittenen Sanierungsvorhaben die Möglichkeit geben, dass Umweltverbände die Verbindlichkeitserklärung von Sanierungsplänen gerichtlich überprüfen lassen. Laut des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2023 zur Sanierung der Kessler-Grube soll zudem im Verfahren der Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans eine Vorprüfung vorzunehmen sein, ob eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist (SUP-Vorprüfung). Ein Klagerecht zur Durchsetzung einer bestimmten Sanierungsvariante durch den Umweltverband besteht allerdings nicht.
Gute Sachverständigenleistungen müssen sich (auch) wirtschaftlich lohnen, um sich im Markt durchsetzen zu können. Die „Stellschrauben“ dafür sind in Vergabeverfahren vorhanden und müssen nur genutzt werden. Dann wird sich auch die nachwachsende Generation der Altlastenbearbeiter:innen dem Zulassungsverfahren unterziehen. Noch fallen allerdings Intentionen des Gesetzgebers und Wirklichkeit weit auseinander.
Der ITVA empfiehlt, die Nachhaltigkeit von Altlastensanierungen zu charakterisieren und Kriterien für eine Zertifizierung nachhaltiger Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Dadurch können Maßnahmen zur Nachhaltigkeit unterstützt werden, insbesondere wenn sie mit Mehraufwendungen verbunden sind.
Nach knapp 17 Jahren Laufzeit wurde im Jahr 2023 durch die GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH) die eintausendste Maßnahme im Geschäftsbereich Erkundung und Sanierung von gemeindeeigenen Hausmülldeponien gebilligt. Bei insgesamt über 600 Deponiestandorten in Bayern wurden die Kommunen damit bei der Erkundung und der ggf. erforderlichen Sanierung durch die GAB unterstützt. Dieser Meilenstein wurde zum Anlass genommen, die bisherigen Erfahrungen zusammenzufassen.
+++ ITVA/BVB-AK „Asbest in Boden und Bauschutt“ +++ Treffen der ITVA-Regionalgruppe Südwest +++ Neue Arbeitshilfen und Positionspapiere +++
2.– 4. April 2025 Kongresshalle am Zoo Leipzig
+++ XXVIII. Sächsisches Altlastenkolloquium 2024 +++ Urban Mining: Chancen für eine nachhaltige Zukunft +++ PFAS ade: Grundwasserreinigungsanlage auf Militärgelände +++ PFAS-Reinigungsanlage der US-Armee +++ Bodenaushub wiederverwenden statt deponieren +++ Nachhaltigkeitspreis Rems-Murr für reconsite GmbH +++ Neue Gesichter und Projekte beim AAV +++
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