Als technisch-wissenschaftlicher Verband mit vielfältigen Erfahrungen bei der Altlastensanierung und beim Flächenrecycling nimmt der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) zum Entwurf eines Einführungserlasses des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums nach dem Stand vom 27.06.2013 wie folgt Stellung:
Wir teilen die Einschätzung, dass das geltende Bodenschutzrecht des Bundes eine Regelungslücke für das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, d. h. für die sog. Bodenähnlichen Anwendungen enthält. Diese Lücke sollte baldmöglichst z. B. durch die geplante Novellierung der Bundes- Bodenschutzverordnung (BBodSchV) geschlossen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-02 |
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