Zur Bewertung der von Verdachtsflächen ausgehenden Gefahren ist im Wirkungspfad Boden – Grundwasser eine Sickerwasserprognose zu erstellen (§ 4 Abs. 4 BBodSchV). Ergibt die Sickerwasserprognose, dass eine Überschreitung des Prüfwertes am Ort der Beurteilung zu erwarten ist, liegen i. d. R. konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung vor. Ungenauigkeiten und Unsicherheiten der Eingangsdaten (Parameter und Randbedingungen) werden bei solchen Abschätzungen nicht berücksichtigt. Die Entscheidungsfindung erfolgt auf der Grundlage von EINER Zahl, dem Prüfwert der BBodSchV. Allenfalls werden innerhalb der Gefährdungsabschätzung noch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um diejenigen Parameter und Randbedingungen zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Berechnungsergebnis haben. Demgegenüber existieren moderne und auch z. T. seit Jahren in der Wasserwirtschaft erprobte mathematische Verfahren, wie z. B. die Monte-Carlo-Simulation, die es ermöglichen, mittels statistischer Methoden die Unsicherheiten in den Eingangsgrößen für Sickerwasserprognosen auch im Prognoseergebnis auszuweisen.
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