Die Sanierung von quantifizierten Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen erfordert zumeist eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Hierzu bieten Sanierungsplan und Sanierungsvertrag nach §§ 13 ff. BBodSchG ein spezifisches Handlungsinstrument. Damit kann in der Praxis eine spezifisch für den konkreteren Fall zugeschnittene Lösung gefunden werden, und zwar im Einvernehmen zwischen den Behörden und den Sanierungspflichtigen. Die sachgerechte Anwendung dieser Instrumente kann dazu beitragen, verunreinigte Grundstücke einer sinnvollen wirtschaftlichen Weiterverwertung zuzuführen und die Verkehrsfähigkeit und damit den Verkehrswert solcher Grundstücke erheblich zu erhöhen.
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