Langlaufende Grundwassersanierungs-Maßnahmen sind in der Regel mit hohen Kosten bzw. mit hohen Rückstellungen verbunden. Daher ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen (ca. 5 Jahre) eine Neubewertung dieser Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Hierbei sind nicht nur das eingesetzte Sanierungsverfahren, sondern auch sämtliche Rahmenbedingungen wie Konzeptionelles Standortmodell, Gefährdungsabschätzung und Sanierungsziele, zu überprüfen. Dieses systematische Vorgehen wird im folgenden Artikel als Sanierungsaudit bezeichnet und detailliert beschrieben.
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