Im Artikel wird die Sanierung einer ehemaligen Bürgermeisterkippe im Allgäu nahe der österreichischen Grenze auf Gemarkung des Marktes Markt Scheidegg in einem steilen, abgelegenen Waldstück auf einem ehemaligen Kriechhang beschrieben. Die rechtlichen Vorgaben für dieses Projekt waren insbesondere im Bodenschutzrecht (Erosionsschutz) und dem Abfallrecht (Entsorgung und Materialaufbereitung) verankert. Auf Grund der exponierten Lage der Deponie in einem Wald- und Erholungsgebiet waren in der Projektumsetzung zusätzlich naturschutzrechtliche Auflagen zu erfüllen. Unter anderem war das zur Verfügung stehende Zeitfenster für eine Sanierung zum Schutze des im Sommer lebendgebärenden streng geschützten Alpensalamanders sehr eng gefasst. Die steile Hanglage des Geländes machte eine Sanierung mit konventionellen Methoden und Gerätschaften im vorliegenden Falle unmöglich. Daher wurde eine auf Erdbewegungen modifizierte Seilbahntechnik verwendet, wie sie in dieser Region bei Wald- und Holzarbeiten angewandt wird. Die abfallrechtlichen Besonderheiten der Sanierung eines heterogenen, mit Waldboden vermengten Hausmüllgemenges und die damit verbundene Herausforderung einer fachgerechten und kostengesicherten Entsorgung resultierten in einer funktionalen Ausschreibung nach VOB A/C. Eine Abfall- und Kostenbilanz belegen die Wirtschaftlichkeit der umgesetzten Sanierung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-31 |
Seiten 220 - 229
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