Nach dem aktuellen Entwurf der Mantelverordnung (Regierungsentwurf vom 03.05.2017) ist damit zu rechnen, dass nach der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zukünftig die Probenahme von Böden in situ und von Bodenmaterial von Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder von Personen mit vergleichbarer Sachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und zu dokumentieren ist, während die Durchführung der Probenahme aber Untersuchungsstellen vorbehalten bleibt, die nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und/oder nach § 18 BBodSchG auf der Grundlage von Länderregelungen notifiziert sind.
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