Nach dem aktuellen Entwurf der Mantelverordnung (Regierungsentwurf vom 03.05.2017) ist damit zu rechnen, dass nach der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zukünftig die Probenahme von Böden in situ und von Bodenmaterial von Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder von Personen mit vergleichbarer Sachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und zu dokumentieren ist, während die Durchführung der Probenahme aber Untersuchungsstellen vorbehalten bleibt, die nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und/oder nach § 18 BBodSchG auf der Grundlage von Länderregelungen notifiziert sind.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8371 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-04-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
