Der Regierungsentwurf zur sog. „Mantelverordnung“ ist seit Mitte 2017 immer wieder Anlass zu kontroversen Diskussionen über Art und Umfang geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme von Boden und Bodenmaterialien. Der ITVA hat dankenswerter Weise schon mehrfach Diskussionsveranstaltungen dazu organisiert, die viel Aufmerksamkeit erregt, viele Argumente verdeutlicht und auch leidenschaftliche Emotionen angefacht haben. Viel Aufregung ist aber offensichtlich dadurch entstanden, dass man wegen unterschiedlicher Blickrichtungen auf das Thema und uneinheitlicher Verwendung von Begriffen trefflich aneinander vorbei argumentierte. Dieser Beitrag möchte ein wenig zur Versachlichung der ansonsten sehr notwendigen Diskussion beitragen.
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