Die am 01.08.2023 in Kraft getretene Mantelverordnung mit den Teilen zur „Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ wurde gebündelt als Mantelverordnung konzipiert, da es für diese Rechtsbereiche eine entscheidende gemeinsame Stellschraube gibt: die Auswirkungen auf das Grundwasser mit einem einheitlichen Maßstab zu definieren. Dieser Maßstab wurde mit dem Papier der LAWA „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser – Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016“, veröffentlicht im Januar 2017, festgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-13 |
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