Die am 01.08.2023 in Kraft getretene Mantelverordnung mit den Teilen zur „Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ wurde gebündelt als Mantelverordnung konzipiert, da es für diese Rechtsbereiche eine entscheidende gemeinsame Stellschraube gibt: die Auswirkungen auf das Grundwasser mit einem einheitlichen Maßstab zu definieren. Dieser Maßstab wurde mit dem Papier der LAWA „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser – Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016“, veröffentlicht im Januar 2017, festgelegt.
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