Die Behandlung von Altablagerungen unterliegt dem Nachsorgeprinzip. Ziel ist die Beseitigung von Gefahren für relevante Schutzgüter. Grundlage für solche Gefahrenabwehrmaßnahmen ist das Erkennen von Wirkpfaden und die Quantifizierung von Schadstofftransfers, Inhalt solcher Maßnahmen das Unterbrechen dieser Wirkpfade. In den meisten Praxisfällen erfolgt die Gefahrenabwehr für Altablagerungen mit Sicherungsmaßnahmen unter weitgehender Belassung des Ablagerungssubstrates an Ort und Stelle. Nachfolgend werden konstruktiv-technologische und statische Fragen bei der sicheren Verwahrung von Altablagerungen aus primär nicht tragfähigem Deponat diskutiert.
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