Seit einigen Monaten wird die Diskussion über die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wieder intensiver und sogar kontroverser denn je geführt. Hintergrund war und ist die Absicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), im Rahmen der Neuregelung des Wasserrechts das GFS-Konzept erstmalig gesetzlich zu verankern. Durch die Föderalismusreform 2006 und durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (GG) hat der Bund anstelle der bisherigen Rahmengesetzgebungskompetenz für den Wasserhaushalt die Ermächtigung zum Erlass von Vollregelungen erhalten. Hiervon hat der Bund im Sommer 2009 durch Verabschiedung eines neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG neu) Gebrauch gemacht, dessen materiell-rechtliche Vorschriften am 01.03.2010 in Kraft treten werden, während die Verordnungsermächtigungen bereits am 07.08.2009 in Kraft getreten sind.
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