Die „TRGS 524 – Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ wurde mit der Zielsetzung, sie an die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung anzupassen, vollständig überarbeitet und unter dem neuen Titel „TRGS 524 – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ veröffentlicht. In der Neufassung wurden die Bestimmungen der „BGR 128 – Kontaminierte Bereiche“ mit denen der bis dato gültigen TRGS 524 zusammengeführt. Gliederung und Inhalte der neuen TRGS 524 orientieren sich an den Anforderungen des § 7 GefStoffV bzw. der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“. Werden die Bestimmungen der TRGS 524 eingehalten, gilt die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 GefStoffV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2010.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-29 |
Seiten 196 - 200
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