Nachdem der Rat und das EU-Parlament dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Entwurf der EG-Grundwasserrichtlinie (GWRL) zugestimmt haben, ist die Richtlinie nun verabschiedet und veröffentlicht worden (Richtlinie 2006/118/EG vom 12.12.2006, EG-Amtsblatt L 372 v. 27.12.2006, S. 19). Die GWRL ist bis zum 16.01.2009 in nationales Recht umzusetzen (die im Amtsblatt veröffentlichte Umsetzungsfrist 16.01.2013 ist falsch, eine Berichtigung ist zu erwarten). Der AK WRRL hat sich in Fortsetzung seiner Aktivitäten auf diesem Gebiet zeitnah mit der nunmehr verbindlichen Fassung der GWRL beschäftigt. Nachfolgend nehmen Mitglieder des Arbeitskreises eine erste Bewertung der GWRL aus der Sicht der Altlastenbearbeitung vor. An der grundsätzlichen Zielstellung der WRRL und der GWRL, deren Priorität bei der übergreifenden, flussgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung und dem Schutz von Gewässerkörpern liegt, hat sich nichts geändert (siehe auch die bisherigen Veröffentlichungen des AK). Allerdings sind die expliziten Vorgaben für lokale Grundwasserbelastungen aus punktuellen Schadstoffquellen, wozu auch Altlasten zählen, gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf von September 2003 deutlich gestärkt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2007.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-02 |
Seiten 30 - 32
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