Am 14. November 2007 ist das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie). Die Richtlinie war bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen. Geändert werden auch das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Das übrige Umweltrecht bleibt unverändert. Der Beitrag gibt einen Überblick und zeigt Abgrenzungsprobleme auf.
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