Das Stiefkind der deutschen Umweltpolitik, der Boden, wurde 1998 mit der Verkündung des Bundes-Bodenschutzgesetzes als drittes Umweltmedium unmittelbar durch Gesetz des Bundes unter Schutz gestellt. Zweck des Gesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Hierzu sind Gefahrenabwehr- und Beseitigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vorsorge gegen künftige Belastungen des Bodens zu ergreifen.
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