Gemäß der EU-Industrieemissions-Richtlinie hat der Betreiber einer genehmigungspflichtigen Industrieanlage mit den Genehmigungsunterlagen vor der Inbetriebnahme der Anlage einen Ausgangszustandsbericht zur Boden- und Grundwasserqualität vorzulegen, wenn und soweit die Tätigkeit die Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe umfasst und eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser möglich ist. Der Ausgangszustandsbericht bildet die Grundlage für einen quantifizierenden Vergleich mit dem Boden- und Grundwasserzustand bei end gültiger Stilllegung der Anlage. Wenn die Messungen ergeben, dass durch den Anlagenbetrieb signifikante Verschmutzungen durch relevante gefährliche Stoffe verursacht wurden, muss der Anlagenbetreiber den Ausgangszustand wiederherstellen.
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