Kampfmittelräumungsleistungen sind Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen oder privaten Auftraggeber und dem mit der Räumung beauftragten Unternehmen. Bei öffentlichen Auftraggebern finden die Vorgaben des Vergaberechts Anwendung. Es handelt sich entweder um Vergabeleistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen). Sowohl öffentliche als auch private Bauherren können darüber hinaus die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ der VOB/B in den Vertrag über die Räumungsleistungen einbeziehen.
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