Im Rahmen der sog. Mantel-Verordnung hat der Verordnungsgeber unter anderem die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt. Als Teil eines seit über 15 Jahren diskutierten umweltpolitischen Reformvorhabens werden durch sie erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt. Weiterhin novelliert die Mantelverordnung die seit 1999 unverändert bestehende Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Auch hier ergeben sich insbesondere mit Blick auf die Vorsorgeanforderungen Neuerungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-14 |
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