Am 24. Februar 1999 wurde der „Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der Sanierung von ökologischen Altlasten in Thüringen“ zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben unterzeichnet. Durch den Vertragsabschluss war der Freistaat Thüringen als erstes der neuen Bundesländer in der Lage, ohne Abstimmung mit dem Bund Entscheidungen zu kostenrelevanten Sanierungsmaßnahmen zu treffen. Inzwischen sind 10 Jahre vergangen. In diesem Zeitraum wurden auch in anderen Bundesländern ähnliche Verträge abgeschlossen. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Generalvertrages für Thüringen führte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt am 18. und 19. Juni 2009 in Erfurt eine Festveranstaltung durch.
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