In Deutschland haben die Siedlungs- und Verkehrsflächen im Zeitraum 2002 – 2005 täglich um ca. 114 ha zugenommen. Gegenüber dem Vierjahresdurchschnittswert im Zeitraum von 2001 bis 2004 mit 115 ha/ Tag ergibt sich ein lediglich geringer Rückgang. Aus § 1a Abs. 2 BauGB folgt das Gebot, bei Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Möglichkeit der Wiederaufbereitung von Flächen in Betracht zu ziehen. Auch unter Berücksichtigung des in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung festgelegten Ziels, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf 30 ha zu reduzieren, kommt dem Flächenrecycling nach wie vor eine erhebliche Bedeutung zu. Mit Hilfe des Flächenrecycling werden die Grundstücke, die ihre bisherige Funktion und Nutzung verloren haben, mittels planerischer, umwelttechnischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen wieder in den Wirtschafts- und Naturkreislauf eingegliedert. Vorhaben dieser Art sind mit zahlreichen Risiken verbunden. Da sich diese Risiken nicht alle durch ein entsprechendes Risikomanagement vermeiden oder minimieren lassen, stellt sich die Frage nach deren Versicherbarkeit. Für Projekte im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung von Brachflächen sind unterschiedliche Arten von Versicherungen von Bedeutung. Der Beitrag soll einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen geben, welche für die Absicherung der im Rahmen des Flächenrecycling auftretenden Risiken in Betracht kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2007.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-07 |
Seiten 249 - 256
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