Gegenstand der Anhörung, zu der mit Schreiben vom 23.05.2008 eingeladen wurde, sind neben dem Einführungsgesetzbuch zum Umweltgesetzbuch (EG UGB), der Vorhaben-Verordnung und der Umweltbeauftragten-Verordnung die Teile I bis V des Umweltgesetzbuches (UGB). Hierzu gehören allgemeine Vorschriften und vorhabenbezogenes Umweltrecht, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, nicht ionisierende Strahlung sowie der Emissionshandel. Ausdrücklich ausgenommen und einer späteren Regelung vorbehalten wurde das Bodenschutzrecht. Dies ist aus der Sicht des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (ITVA) bedauerlich, da es sich bei dem Bodenschutzrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge insbesondere zum UGB II (Wasserwirtschaft) und zum UGB III (Naturschutz- und Landschaftspflege), aber auch zum UGB I (vorhabenbezogenes Umweltrecht) aufweist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-04 |
Seite 145
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: