Mineralische Abfälle und Bodenmaterialien sind mit jährlich etwa 240 Mio. t in Deutschland der größte umweltrelevante Stoffstrom. Sie werden weitgehend im Straßen- und Landschaftsbau sowie zur Verfüllung von Tagebauen verwendet. Ihr Einsatz unterliegt bisher keiner bundeseinheitlichen Regelung. Mit der Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung soll die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen sowie die Einhaltung umweltrelevanter Anforderungen beim Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recyclingstoffen bundeseinheitlich geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern noch unterschiedliche Regelwerke, die zum Teil auf der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall beruhen. Grundlage für die Verwertung von mineralischen Abfällen bildeten bisher sowohl Feststoffgehalte als auch Eluatkonzentrationen unter Berücksichtigung entsprechender Zuordnungswerte. Eluate waren entsprechend DIN 38414-4 (S4) im Schüttelversuch mit einem Wasser-/Feststoffverhältnis (W/F) von 10 l/kg herzustellen. Daneben soll die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) novelliert werden und es soll ein Abgleich der Untersuchungsmethoden mit denen der Ersatzbaustoffverordnung erfolgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2009.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-03 |
Seiten 5 - 10
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: