Mineralische Abfälle und Bodenmaterialien sind mit jährlich etwa 240 Mio. t in Deutschland der größte umweltrelevante Stoffstrom. Sie werden weitgehend im Straßen- und Landschaftsbau sowie zur Verfüllung von Tagebauen verwendet. Ihr Einsatz unterliegt bisher keiner bundeseinheitlichen Regelung. Mit der Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung soll die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen sowie die Einhaltung umweltrelevanter Anforderungen beim Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recyclingstoffen bundeseinheitlich geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern noch unterschiedliche Regelwerke, die zum Teil auf der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall beruhen. Grundlage für die Verwertung von mineralischen Abfällen bildeten bisher sowohl Feststoffgehalte als auch Eluatkonzentrationen unter Berücksichtigung entsprechender Zuordnungswerte. Eluate waren entsprechend DIN 38414-4 (S4) im Schüttelversuch mit einem Wasser-/Feststoffverhältnis (W/F) von 10 l/kg herzustellen. Daneben soll die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) novelliert werden und es soll ein Abgleich der Untersuchungsmethoden mit denen der Ersatzbaustoffverordnung erfolgen.
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