In Deutschland fallen bei Baumaßnahmen jedes Jahr zwischen 220 bis 240 Mio. t mineralische Stoffe an, die entweder verwertet oder auf Deponien beseitigt werden. Der ganz überwiegende Anteil der mineralischen Stoffe, nämlich ca. 110 Mio. t/a, besteht aus Bodenmaterial und Baggergut gefolgt von etwa 67 Mio. t recyceltem Bauschutt. Rechtlich verbindliche Rahmenbedingen fehlten bislang größtenteils. Die Verwertung von Bodenmaterialien auf und in der durchwurzelbaren Bodenschicht war in § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 geregelt. Für die Verwertung von Deponieersatzbaustoffen und für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt seit 2009 die Deponieverordnung, was auch weiterhin der Fall sein wird. Für alle anderen Anwendungsfälle (Verwertung von mineralischen Stoffen in technischen Bauwerken, Verwertung durch Verfüllung von Gruben und Abgrabungen) galten diverse rechtlich nicht bindende Regelwerke wie z. B. die Mitteilungen Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 20 von 1997 und von 2004) sowie die nur behördenintern geltenden Verfüll- und Verwertererlasse einiger Bundesländer. Von einer einheitlichen bundesweit geltenden Rechtslage konnte keine Rede sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2022.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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