In einem Gewerbepark in Berlin-Spandau werden im Rahmen der Haftungsfreistellung gemäß Umweltrahmengesetz (URG) Gefahrenabwehrmaßnahmen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) durchgeführt. Alle erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen werden seit 1997 in einer Projektgruppe zwischen der Freigestellten, die Berolina Kunststoffgesellschaft mbH & Co. bzw. deren Nachfolgerin, und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) sowie der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Berlin, einvernehmlich abgestimmt. Die Berolina Kunststoffgesellschaft ist nach der politischen Wende aus dem VEB Plasteverarbeitungswerk Staaken (PLAWESTA) hervorgegangen. Auf Grund von Rechtsstreitigkeiten, der Insolvenz des Ersterwerbers und der nachfolgenden Erstreckung der Freistellung auf den heutigen Träger des Gewerbeparks konnten systematische Grundwasseruntersuchungen und ein Grundwassermonitoring erst ab dem Jahr 2000 realisiert werden. Dabei stellte sich heraus, dass die in den Jahren 1991 bis 1995 nachgewiesenen Grundwasserbelastungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Dichlormethan, sich signifikant reduziert haben – ohne aktive oder passive Grundwassersanierung. Die chemischen Erstuntersuchungen aus 1991 basieren allerdings auf Schöpfproben, so dass diese Ergebnisse rein orientierenden Charakter haben.
Beispielhaft sollen die mit der natürlichen Selbstreinigung in Verbindung stehenden NA-Prozesse im Bereich des ehemaligen Harztanklagers der PLAWESTA anhand der vorliegenden Ergebnisse der hydrochemischen Zeitreihenuntersuchungen sowie sonstiger Daten zur Stoff- und Standortcharakteristik beschrieben und interpretiert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2004.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 267 - 275
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