In Deutschland gibt es derzeit gut 400 – 600 in Betrieb befindliche zivile Schießanlagen. Die Anzahl der Anlagen, auf denen der Schießbetrieb eingestellt ist, dürfte weitaus größer sein. Angaben zur Anzahl stillgelegter Anlagen stehen für das Bundesgebiet jedoch nicht zur Verfügung. Zivile Schießanlagen dienen der Ausbildung und dem Schießtraining der Jägerschaft sowie der Sportschützen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Schießanlagen für Einzelgeschosse (z. B. Büchsen, Revolver, Pistolen) und solchen für das Schießen mit Schrot (Flinten). Aus Sicht des Bodenschutzes besonders relevant sind die „vollkommen offenen Schießstände“ (z. B. Trap- und Skeetanlagen). Auf diesen Anlagen wird mit Schrotmunition auf abgeworfene Wurfscheiben (umgangssprachlich: Tontauben) geschossen, mit dem Ziel, diese während der Flugphase zu treffen und zu zerstören.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2009.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-12 |
Seiten 179 - 186
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