ITVA-Umfrage zu Detektionsverfahren in der Kampfmittelräumung
Insbesondere länderübergreifende Infrastrukturprojekte oder bundesweit agierende Investoren stehen nicht selten vor dem Problem, gleichlautende Problemstellungen bei einem „Kampfmittelverdacht“ unter unterschiedlichsten behördlichen und technischen Anforderungen planen und ausführen zu müssen. Eine Übersicht der divergierenden Zuständigkeiten und Anforderungen in den einzelnen Bundesländern ist nur schwerlich zu gewinnen, zumal auch diese Veränderungen unterworfen sind. Dabei sind u. a. die technische Eignung von Sondierverfahren bzw. die Mindestanforderungen an den Einsatz von Verfahren in der Kampfmittelräumung (KMR) nicht einheitlich geregelt. Mit der Abfrage der zur Anwendung kommenden geophysikalischen Verfahren in der KMR in den Bundesländern sowohl bei den staatlichen Kampfmittelräumdiensten der Länder (KBD, KMBD, KRD, …) als auch bei den in den Bundesländern tätigen Kampfmittelräumfirmen sollte ein Überblick über die in der Bundesrepublik zur Anwendung kommenden Verfahren gewonnen werden. Zielsetzung der Abfrage ist, die offensichtlich länderspezifisch unterschiedlichen Anwendungen und Anforderungen aufzuzeigen sowie Defizite zu erkennen, um daraus ein einheitliches Vorgehen entwickeln und fördern zu können.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "altlasten spektrum" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "altlasten spektrum" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.