Im Rahmen des Fünften Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich „Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung“ haben die fünf europäischen Städte Stuttgart, Linz, Straßburg, Mailand und Bromberg, die in ihren gewachsenen Industriegebieten mit sich überlagernden Schadstoffeinträgen aus verschiedenen zeitgleichen oder nacheinander folgenden Nutzungen vor vergleichbare Probleme gestellt sind, Lösungsansätze erarbeitet, die sich von der traditionellen einzelgrundstücksbezogenen Altlastenbearbeitung lösen. Mit dem „integralen“, d. h. auf das Ganze gerichteten Ansatz werden bei großflächigen Boden und Grundwasserverunreinigungen vom Grundwasser aus relevante Kontaminationen zurück zum Schadensherd bzw. zum Verursacher verfolgt.
Der gebietsbezogene, grundstücksübergreifende Ansatz der integralen Altlastenbearbeitung knüpft an das bewährte stufenweise Vorgehen bei der Untersuchung und Sanierung von Altlasten an, wie es auch im BBodSchG und der BBodSchV geregelt ist. Die orientierende Untersuchung zur Identifikation der Schadensquellen und deren Schadensbeiträge, die Sanierungsuntersuchung bzw. Sanierungsplanung und die Sanierung selbst sollen integral, d. h. jeweils bezogen auf das gesamte Betrachtungsgebiet erfolgen. Nur die Detailuntersuchung soll einzelfallbezogen in Anknüpfung an die in § 4 BBodSchG geregelten individuellen Pflichten erfolgen. In dem vorliegenden Beitrag soll dargestellt werden, ob und inwieweit das BBodSchG für die Schritte, bei denen der ganzheitliche Untersuchungs- und Sanierungsansatz losgelöst von den einzelnen Grundstücksgrenzen verfolgt wird, eine solche „grundstücks- und verursacherübergreifende“ Altlastenbearbeitung ermöglicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2004.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 91 - 98
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