Die Beurteilung von kontaminierten Standorten in Österreich zielte bisher auf die Beschreibung der Mobilisierung von Schadstoffen sowie die Ausbreitung von Verunreinigungen über die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft ab. Das Hauptaugenmerk dabei lag auf der Betrachtung der Verunreinigung und Sanierung von Grundwasser. Im Vergleich dazu fordern relevante umweltrechtliche Grundlagen in Österreich explizit den Schutz von Mensch und Umwelt. In den ÖNORMen S 2088 – die in Österreich die wesentliche Grundlage für eine Beurteilung von kontaminierten Standorten sind – wird beispielsweise die Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gefordert und auch erstmals eine standort- und nutzungsspezifische Betrachtung für den Boden festgelegt. Ein weitergehendes Instrumentarium zur Beurteilung negativer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden existiert aber bisher nicht.
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