Kampfmittel und die von ihnen ausgehenden Risiken werden in der Öffentlichkeit häufig nur als Gefahr im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen, öffentlichkeitswirksamen Entschärfungen, ordnungsbehördlichen Verboten bis hin zu Katastrophenereignissen (z. B. Waldbrände) wahrgenommen. Sie stellen jedoch auch ein mögliches Risiko bei kleineren bodeneingreifenden Maßnahmen dar, wie z. B. bei Altlasten- und Baugrunduntersuchungen oder beim Gebäuderückbau. Im Vorfeld altlastentechnischer Feldarbeiten, Baufelderkundungen sowie Bau- und Rückbaumaßnahmen im Bereich kontaminationsverdächtiger bzw. kontaminierter Flächen werden umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit gefordert und von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA) und der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (nachfolgend GESA) sowie deren Ausführenden auch umgesetzt.
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