Der Beitrag präsentiert Flächenrecycling und Bodenschutz am Beispiel einer 4,8 ha großen Altablagerung, die nach gründlicher Untersuchung und Sanierung zu einem hochwertigen stadtnahen Wohngebiet umgewandelt werden konnte. Besondere Anforderungen ergaben sich nicht bei der eigentlichen Altlastenbearbeitung – diese stellt mittlerweile keinen Hinderungsgrund mehr für eine Folgenutzung dar – sondern im Umgang mit den Interessen und Befürchtungen von Anwohnern und bei der Finanzierung. Zum Zeitpunkt der privat getragenen Altlastenuntersuchung, Sanierungsplanung und Bebauungsplanung bestand naturgemäß keine Sicherheit einer Refinanzierung. Für den Gemeinderat ist eine transparente, widerspruchsfreie und sachliche Altlastenbewertung zwar notwendig, aber nicht hinreichend. Die Erfahrung zeigt, dass selbst einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte im Spannungsfeld persönlicher Interessen zerredet werden können. Es ist praktisch unmöglich, Laien mit Fachargumenten zu überzeugen, wenn kein Vertrauen in die persönliche Integrität und Unabhängigkeit der Gutachter aufgebaut werden kann. Auch auf ehemaligen Deponien können anspruchsvolle Wohngebiete entstehen, wenn die Umweltbehörde und die Gemeindeverwaltung über qualifizierte Fachleute verfügen und an einem Strang ziehen.
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