Die Bundesregierung benennt die Minderung der Flächeinanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr als eines der vorrangigen Handlungsfelder der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist die Verringerung des Flächenverbrauchs auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020. Ein wesentliches Instrument ist die Mobilisierung von belasteten Flächen und von Brachflächen. Für die Mobilisierung zu sanierender Grundstücke ist die bilanzielle Behandlung der Altlasten und der Sanierungskosten beim Käufer bzw. Verkäufer von entscheidender Bedeutung: Fast alle belasteten Grundstücke und viele Brachflächen sind oder waren gewerblich genutzt. Insofern sind sie Gegenstand handels- und steuerbilanzieller Bewertung. Sind altlastenbedingte Wertminderungen oder Sanierungskosten beim Verkäufer noch bilanziell zu realisieren, sinkt voraussichtlich die Verkaufsbereitschaft. Sind die Sanierungskosten beim Käufer unter Grundstücken zu aktivieren statt sie sofort oder später als Aufwand zu buchen, entfällt ein wichtiger steuerlicher Vorteil des Käufers.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2008.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-14 |
Seiten 197 - 205
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