An Probenmaterial von einem Altstandort (ehemalige Eisenhütte) wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, um die Bedeutung der Probenvorbehandlung für „richtige“ Analysenergebnisse darzustellen. Insbesondere wurden hierbei die Anforderungen für die Probenvorbehandlung in unterschiedlichen Regelwerken (BBodSchV, LAGA Mitteilungen 20) berücksichtigt. Aus den Untersuchungsergebnissen ergibt sich, dass ohne Probenvorbehandlung insbesondere bei technogenen Substraten keine belastbaren, „richtigen“ Analysenergebnisse erzielt werden können. Weiterhin zeigt sich, dass eine strenge Beachtung der unterschiedlichen Anforderungen in den Regelwerken an die Probenvorbehandlung, insbesondere die nach BBodSchV vor der Analytik durchzuführende Abtrennung der Fraktion > 2 mm, unverzichtbar ist. Weil zwischen entsprechend fraktionierter bzw. nicht fraktionierter Probe erhebliche Abweichungen der Stoffbelastung auftreten können, dürfen die in den jeweiligen Regelwerken angegebenen Werte nur bei korrekter Probenvorbehandlung für eine Beurteilung herangezogen werden.
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