Die wichtigen gesellschaftlichen und stadtökologischen Funktionen von Kleingärten können durch Bodenbelastungen eingeschränkt werden. In der stark industriell geprägten Stadt Wuppertal lagen entsprechende Hinweise für eine Vielzahl von Kleingartenanlagen vor, wobei die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für diese Nutzung bislang keine direkt anwendbaren Beurteilungsmaßstäbe zur Verfügung stellt. Deshalb wurden für zwei Szenarien unterschiedlicher Nutzungsintensität fallbezogene Beurteilungswerte auf Prüfwertniveau entwickelt, die im Sinne eines „Ampelmodells“ zu zunächst drei Kategorien von Kleingartenparzellen führten. Während für „grüne“ Parzellen kein Gefahrenverdacht bestand und für „gelbe“ Parzellen Handlungsempfehlungen ausreichten, wurde für „rote“ Parzellen die Durchführung weiterer Detailuntersuchungen zur Resorptions- und Pflanzenverfügbarkeit erforderlich, um die relevanten Wirkungs- und Aufnahmepfade zu erkunden. Mit Hilfe eines weiteren eigens entwickelten Beurteilungsmaßstabs für die verfügbaren Gehalte konnte der Gefahrenverdacht ausgeräumt oder bestätigt werden. Für Parzellen mit verbliebenem Gefahrenverdacht wurde die reale Nutzungsintensität erhoben, um eine Beurteilung der Gefahrensituation unter Berücksichtigung der aktuellen, tatsächlichen Expositionsbedingungen durch Errechnung parzellenspezifischer Maßnahmenwerte zu ermöglichen. Als Resultat dieser Untersuchungen werden in 13 von 166 Wuppertaler Kleingartenanlagen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (Festschreibung der Nutzung) sowie in 7 Anlagen Schutz-/Beschränkungsmaßnahmen (Nutzungseinschränkungen) und Sanierungs-/ Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die erarbeitete Vorgehensweise trägt damit den Ansprüchen der fachlichen Fundierung, der finanziellen Machbarkeit, der Zumutbarkeit und der Akzeptanzförderung Rechnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2005.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 36 - 44
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