Auf Einladung des Vorstands und des Fachausschusses E1 „Gefährdungsabschätzung“ des ITVA trafen sich am 23. September 2014 in Düsseldorf 35 ExpertInnen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Consulting, Anwaltskanzleien und Industrie, die sich in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich mit der Gefährdungsabschätzung und Bewertung von Schadstoffen befassen, zum ITVA-Workshop „Erfahrungs- und Meinungsaustausch Risikobewertung“. Das Thema „Risikobewertung“ wird seit Bekanntwerden der ersten Altlastenfälle Mitte der 1970er-Jahre national wie international intensiv diskutiert. Seither wurde eine Vielzahl von Bewertungsverfahren und Expositionsmodellen entwickelt. Mit Inkrafttreten von BBodSchG und BBodSchV wurde der rechtliche Rahmen für die Untersuchung und Bewertung in Deutschland geschaffen: Wesentliche Ableitungsgrundlagen der Prüf- und Maßnahmenwerte sind im Bundesanzeiger Nr. 161a vom 28. August 1999 veröffentlicht und dienen als Vorgabe für Werteableitungen bei weiteren Stoffen.
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