Eine Grundwassersanierung hat nach 23 Jahren Betriebszeit und Kosten von 3 Mio. € einen Sanierungserfolg von 97 % erreicht. Zur Steigerung des Sanierungserfolges auf 100 % wäre ein 10-jähriger Weiterbetrieb mit Kosten von etwa 0,7 Mio. € erforderlich. Ob diese Kosten viel oder wenig sind, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Grundwassersanierungen ist Aufgabe der Bodenschutzbehörde. In der hessischen „Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen“ werden zwei Werkzeuge beschrieben, mit denen die Bodenschutzbehörde die Frage „Ist die Pump-and-Treat-Maßnahme noch immer verhältnismäßig?“ in vergleichbaren Fällen mit vergleichbarem Ergebnis beantworten kann.
The principle of appropriateness applies to all acts referring to public law, inc luding soil and water protection law. The competent authority in charge has to verify, if and to which extent a remediation of groundwater contamination is appropriate. The Hessian Guidance for the Remediation of Groundwater Contamination introduces a toolbox aiming to support the respective authority in decision-making about the necessity, the suitability and the appropriateness of so-called pump-and-treat processes.
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