Altlastensanierung und Bodenschutz gehen Hand in Hand: Die Sicherung oder Sanierung belasteter Standorte verringert bzw. beseitigt die Gefahr durch schädliche Bodenveränderungen. Außerdem werden oft Altstandorte für eine erneute Nutzung frei – dieses Flächenrecycling ist in Zeiten von knappen Flächen und Wohnungsmangel von großer Bedeutung. Dennoch steht das Umweltgut Boden nicht unter europäischem Schutz, wie das für Luft oder Wasser schon lange der Fall ist. Das will die EU-Kommission ändern. Sie hat im vergangenen November eine „Bodenstrategie für 2030“ vorgelegt und arbeitet an einem Entwurf für ein Bodengesundheitsgesetz. „Böden würden damit den gleichen Rechtsstatus erhalten wie Luft und Wasser“, konstatiert Dr. Olaf Düwel.
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