Der ITVA begrüßt ausdrücklich die durch den Koalitionsvertrag angestoßene Evaluierung, ob das Bundesbodenschutzrecht an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Erhalts der Biodiversität anzupassen ist. Das jetzt vorliegende Diskussionspapier dient ausweislich der an den Anfang gestellten Zusammenfassung neben sechs weiteren Diskussionspapieren dem Zweck, Lösungen für die Herausforderungen bei der Novelle des Bundes-Bodenschutzgesetz aufzuzeigen, die das Eckpunktepapier des BMUV vom März 2022 benannt hat. Die Diskussionspapiere sollen verschiedene Lösungsoptionen vertiefen und ergänzen und Vor- und Nachteile erläutern. Der ITVA teilt die Auffassung des Eckpunktepapiers, wonach der Boden einen bedeutenden Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie den Schutz der Bodenbiodiversität leistet. Vor diesem Hintergrund befürwortet der ITVA die mit dem Eckpunktepapier angestoßene und jetzt mit dem Diskussionspapier zur Überarbeitung des Bodenschutzrechts umgesetzte Prüfung, inwieweit der Beitrag des Bodens für die genannten Schutzgüter durch Änderungen des Bundes-Bodenschutzgesetz gestärkt werden kann. Der ITVA hat sich seiner satzungsgemäßen Ausrichtung entsprechend insbesondere mit solchen Änderungsvorschlägen befasst, die Auswirkungen auf die Belange der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings, denen der ITVA im Besonderen verpflichtet ist, haben können. Dies vorausgeschickt nehmen wir nachfolgend zu einzelnen für die Arbeit des ITVA besonders bedeutsam erscheinenden Arbeitspaketen Stellung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2023.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-14 |
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